Gesundheit und Wellness

Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Infrarot

22 Dec, 2019

Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Infrarot

In diesem Beitrag möchten wir gerne das Thema Infrarotstrahlen und ihre Wirkungsweise unter Berücksichtigung von Naturgesetzen zum Thema Tiefenwärme in den Bereichen Wellness und Therapie behandeln.
Strahlen aus dem Infrarotbereich entspringen einem Teilbereich des von der Sonne erzeugten Lichts. Diese Form des Lichts ist für uns Menschen mit dem bloßen Auge nicht mehr zu erkennen und wird nur noch als wärmende Strahlung wahrgenommen. Es handelt sich somit um Strahlung, die für das Wärmeempfinden verantwortlich ist und ist nicht mit anderen Strahlungsarten, wie zum Beispiel Mikrowellen-, UV- oder Röntgenstrahlung vergleichbar. Es erfolgt daher bei der Bestrahlung auch keine Bräunung der Haut.

Infrarotstrahlen treten in unterschiedlichen Wirkungsbereichen auf, die sich in Ihrer Wellenlänge unterscheiden. Daraus entstehen drei Hauptarten von Infrarotstrahlen. Als Gesetz gilt: je kurzwelliger, desto leichter kann die Strahlung die Luft durchdringen. Kurzwelliges Infrarot erzeugt also Wärme im jeweiligen Körper, auf den es trifft, ohne dabei die Luft der Umgebung zu erwärmen.

Dazu ein Praktisches Beispiel: Hält man sich an einem Warmen Tag im Sommer innerhalb eines schattigen Bereiches auf, so wird die Temperatur dort kühler wahrgenommen, als bei direkter Sonneneinstrahlung, obwohl sich die Umgebungstemperatur in den jeweiligen Bereichen nicht unterscheidet. Man Empfindet die Temperatur im Sonnenlicht als wärmer.

Infrarotstrahlen und Ihre Bereiche Die Sonne sendet Infrarot A und B Strahlen herunter zur Erde. Infrarot C -Strahlen werden von der Atmosphäre blockiert.  Infrarot A Strahlen (kurzwelliger Infrarotbereich) verfügen im Bereich der optischen Strahlungsarten über die größte Eindringtiefe. Infrarot A licht erzeugt die oft erwünschte Tiefenwärme, was nur in Verbindung mit Licht geschehen kann. Ohne Licht ist dies nicht möglich. Von daher ist für einen Laien leicht zu erkennen, ob es sich bei dem entsprechenden Strahler um einen Vollspektrumstrahler oder um einen Strahler im Bereich B oder C handelt.
 

Infrarotstrahlen und die Haut

Die Grenzwerte sind nach International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) festgelegt. Um Hautverbrennungen zu vermeiden liegt der vorgeschriebene Grenzwert bei 3550 W/m² und gilt für die Bestrahlungsdauer von bis zu 10 Sekunden. In Wärmekabinen wird dieser Grenzwert nicht überschritten. Man geht davon aus, dass die Kombination von UV-Strahlen und Infrarotstrahlen zur Alterung der Haut beiträgt. Bei Infrarotkabinen ist dies jedoch nicht der Fall, da der UV-Anteil hier nicht vorhanden ist.
 

Infrarotstrahlen und die Augen

Theoretisch ist es möglich, dass je nach Eindringtiefen der Strahler die Augen bzw. deren Netzhaut beschädigt werden können. Jedoch liegt die bestrahlungsstärke der Infrarot-A Strahlen sehr weit unter den dafür erforderlichen Werten, weshalb hier bei normaler Anwendung nicht mit einer Beschädigung der Augen gerechnet werden muss. Die Bestrahlungsintensität liegt hier nicht einmal in ähnlichen Bereichen eines Lagerfeuers. Augenschutz wird zwar empfohlen ist aber angesichts der gemessenen Werte jedoch nicht erforderlich.

Die hier genannten Informationen beziehen wir aus dem Artikel der Seite Pharma-Zeitung.de aus einem Beitrag vom 04.06.2008. 
„Infrarot Strahlen und ihre Wirkungsweise unter Beachtung der Natur Gesetzte zum Thema Tiefen Wärme und der Nutzung als Wellness und Therapie Produkt.“

 

Weiterempfehlen auf:

Share it on Facebook Share it on LinkedIn Share it on Pinterest Share it on Reddit Share it on Twitter Share it on Xing